Externer Datenschutzbeauftragter

Bestellpflicht?

Sie fragen sich bestimmt: Wann bin ich zur Bestellung verpflichtet ?
Der Gesetzgeber sieht eine Verpflichtung zur Bestellung in folgenden Fällen vor:

  • es werden in der Regel mindestens 20 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt oder
  • es werden Verarbeitungen vorgenommen, die einer Datenschutz-Folgenabschätzung nach Art. 35 DS-GVO unterliegen oder es werden personenbezogene Daten geschäftsmäßig zum Zweck der Übermittlung, der anonymisierten Übermittlung oder für Zwecke der Markt- oder Meinungsforschung verarbeitet; dann muss unabhängig von der Anzahl der mit der Verarbeitung beschäftigten Personen ein DSB benannt werden.

Aber auch wenn Sie gesetzlich nicht verpflichtet sind kann es für Sie einen Mehrwert bringen, sobald Sie einen Datenschutzbeauftragten in Ihrem Unternehmen einsetzen.
Als Unternehmer sind Sie ggf. verpflichtet eine umfassende Dokumentation über Ihre Datenverarbeitung zu führen.

Andreas Wellmann
Datenschutzbeauftragter TÜV®

zertifizierte Datenschutzbeauftragte

Als Datenschutzbeauftragter ist es unsere Aufgabe, sicherzustellen, dass Ihr Unternehmen die gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz einhält. Dabei sehen wir uns nicht nur als Kontrollinstanz, sondern vielmehr als Unterstützung, um Datenschutz in Ihrer Organisation proaktiv umzusetzen und zu einem Wettbewerbsvorteil zu machen.

Als verlässlicher Partner stehen wir Ihnen bei allen datenschutzrechtlichen Fragestellungen im Rahmen von „it-team.net“ zur Seite.
Von der Erstellung und Überarbeitung von Datenschutzerklärungen über die Durchführung von Datenschutzschulungen bis hin zur Beratung bei der Implementierung technischer und organisatorischer Maßnahmen.